25/10/2026
Seit dem 15. Oktober gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. Ziel der neuen Regelung ist es, die Bahnhöfe sicherer und sauberer zu machen und Konflikte zu reduzieren.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
➡ Kein Alkoholkonsum im Bahnhofsbereich: Bier, Wein und andere alkoholische Getränke dürfen weder in den Bahnhofshallen noch auf den Bahnsteigen getrunken werden.
➡ Mitführen bleibt erlaubt: Alkohol darf weiterhin mitgenommen werden. Auch in gastronomischen Betrieben im Bahnhof ist der Konsum erlaubt.
➡ Konsequenzen bei Verstößen: Das Sicherheitspersonal kann Personen ansprechen und einen Hausverweis oder im schlimmsten Fall ein Hausverbot aussprechen.
➡ Im Zug gelten andere Regeln: In den meisten Zügen der Deutschen Bahn darf weiterhin mitgebrachter Alkohol getrunken werden, sofern andere Fahrgäste nicht gestört werden.
➡ Das Alkoholverbot gilt auch bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen. Bei Kontrollen soll mit verhältnismäßiger Vorgehensweise die jeweilige Situation berücksichtigt werden.
An knapp 40 großen Bahnhöfen gilt das Alkoholverbot bereits seit längerem. Laut Deutscher Bahn gibt es dadurch weniger Konflikte und Müll, außerdem fühlen sich Reisende und Mitarbeitende wohler. Ein bundesweites Alkoholverbot in Zügen ist nicht geplant.
👉 Im Regionalverkehr gelten teilweise eigene Regeln, dort empfiehlt sich ein Blick auf die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsverbunds.