02/09/2026
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Achtung ⚠️ Ab 1. September gelten einige Änderungen im Führerscheingesetz! Wir fassen dir das Wichtigste zusammen 🤝
🚗 Führerscheinprüfung
- Wiederantritt: Schaffst du die Führerscheinprüfung nicht, kannst du nach zwölf Tagen wieder antreten.
- Prüfungsbetrug: Schummelst du bei der Theorieprüfung, wirst du 18 Monate gesperrt bis zum nächsten Antritt.
🚗 Gültigkeitsdauer
- Führerschein C und D: Ab deinem vollendeten 60. Lebensjahr hat dein Bus- oder Lkw-Führerschein (Klasse C und D) ab sofort die allgemeine 5-jährige Befristung.
- Internationaler Führerschein: Internationale Führerscheine des Wiener Übereinkommens sind ab heute drei Jahre lang gültig statt einem.
🚗International
- Ohne Schein unterwegs: Haben Personen ihren Internationalen Führerschein bei der Kontrolle nicht dabei, werden sie so behandelt, wie jemand, der seinen Führerschein zu Hause vergessen hat.
- Umschreibung: Wird eine Nicht-EWR-Lenkberechtigung in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben, erhalten die Fahrer:innen ab sofort eine Bestätigung, mit der sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins fahren können.
🚗 Verlust und Verzicht
- Verlustbestätigung: Die Verlustbestätigung des Führerscheins wird von vier auf acht Wochen verlängert.
- Führerscheinverzicht: Wer auf seinen Führerschein verzichtet, muss ihn bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht bekommt man einen neuen, angepassten Führerschein mit den übrigen Führerscheinklassen ausgestellt.
Die ganze Novelle findest du unter ris.bka.gv.at
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