B&K NRW-Arbeitsschutz

B&K NRW-Arbeitsschutz Wir sind Ihre Experten im Arbeitsschutz! B&K NRW-Arbeitsschutz - mit Sicherheit zum Erfolg!

Wir bieten Ihnen Lösungen für alle Betriebsgrößen, arbeiten prozessorientiert und geben Ihnen die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden! Wir sind ein zuverlässiger Partner für Industrien, Handel, Dienstleistungen und Berufsgenossenschaften.

20/12/2022

Neues Arbeitsschutzkontrollgesetz für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Informationen der DGUV

Am 1. Januar 2021 trat das viel diskutierte "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" – kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) – in Kraft, das Bundestag und Bundesrat am 22. Dezember 2020 verabschiedet hatten. Das ArbSchKG nimmt Änderungen unter anderem am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und am Sozialgesetzbuch (SGB) VII vor. Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung im Arbeitsschutz zu verbessern sowie sichere und faire Arbeitsbedingungen herzustellen. Anstoß zu den Gesetzesänderungen gaben die durch die Corona-Epidemie erneut in die öffentliche Kritik geratenen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, welche die Gesetzesänderung beschleunigten.
„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gesundheitsschutz und zu mehr Anstand in diesem Land. Denn wenn es in unserem Land um Zusammenhalt geht, geht es im Kern auch um den Wert und die Würde der Arbeit.“
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Mindestbesichtigungsquote
Mit dem ArbSchKG werden darüber hinaus staatliche Aufsichtsbehörden zu einer Mindestbesichtigungsquote von Betrieben verpflichtet (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Demnach sollen pro Kalenderjahr mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe durch die Aufsichtsbehörden der Länder aufgesucht und überwacht werden. Bisher war die Besichtigungsdichte dem Ermessen der Aufsichtsbehörden überlassen.

25/08/2021

Wir suchen für unseren Bereich Betriebsmittelsicherheit eine/n Elektroniker/in (m/w/d) für Energie und Gebäude Technik/ Elektroinstallateur

Prüfungen ab 2,99 € durchführen lassen! Jetzt Angebot anfordern.
05/01/2018

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Mit den DGUV V3 Prüfungen Unfälle vermeiden und Ihre Rechtssicherheit herstellen!

DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind heutzutage notwenig für alle Unternehmen jeglicher Größe. Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudinstallation sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Unfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Unternehmer sind entsprechend Betriebssicherheitsverordnung der DGUV V 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen von Mitarbeitern verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen.

Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzeh...
17/11/2017

Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
(Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 v. 11.12.87)

Ein Brandschutzbeauftragter ist schriftlich zu beauftragen.
Er ist eine speziell ausgebildete Person. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im vorbeugenden Brandschutz.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung auf der Grundlage des Arb...
13/11/2017

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket Arbeitssicherheit geben wir Ihnen die Rechtssicherheit gegenüber Behörden!

Wir arbeiten direkt in Ihrem Unternehmen! Alle arbeitssicherheitlichen Tätigkeiten werden dabei dokumentiert, die gesetzlich geforderten Dokumente werden von uns erstellt und in ein Arbeitsschutzmanagementsysten eingepflegt. So finden Sie immer aktuell, alle gesetzlich geforderten Dokumentationen an einem Ort.

Dok017 & Dok018 an einem Tag, inklusive Prüfung!SCC ist ein “Sicherheits Certifikat für Contraktoren”! Die SCC-Personenz...
02/11/2017

Dok017 & Dok018 an einem Tag, inklusive Prüfung!

SCC ist ein “Sicherheits Certifikat für Contraktoren”! Die SCC-Personenzertifizierung bescheinigt dem Inhaber, dass er ein geprüftes Arbeitsschutzwissen im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) vorweisen kann! Immer mehr Auftraggeber fordern von ihren technischen Dienstleistern (Kontraktoren) eine SCC-Personenzertifizierung. Ist das der Fall, benötigen operativ tätigen Führungskräfte (Dok017) und Mitarbeiter (Dok018) eine anerkannte Personenzertifizierung nach SCC.

ab 4 Teilnehmer individuelle Terminvereinbarung nach Ihren Wünschen, auch kurzfristig möglich. Schulung in unserem Schulungszentrum in Hamm oder in Ihrem Unternehmen!

Arbeitsschutz geht uns alle an!
26/10/2017

Arbeitsschutz geht uns alle an!

Mit den DGUV V3 Prüfungen Unfälle vermeiden und Ihre Rechtssicherheit herstellen!

DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind heutzutage notwenig für alle Unternehmen jeglicher Größe. Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudinstallation sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Unfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Unternehmer sind entsprechend Betriebssicherheitsverordnung der DGUV V 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen von Mitarbeitern verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen.

Mit den DGUV V3 Prüfungen Unfälle vermeiden und Ihre Rechtssicherheit herstellen!DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind heutzu...
26/10/2017

Mit den DGUV V3 Prüfungen Unfälle vermeiden und Ihre Rechtssicherheit herstellen!

DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind heutzutage notwenig für alle Unternehmen jeglicher Größe. Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudinstallation sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Unfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Unternehmer sind entsprechend Betriebssicherheitsverordnung der DGUV V 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen von Mitarbeitern verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen.

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