20/12/2022
Neues Arbeitsschutzkontrollgesetz für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Informationen der DGUV
Am 1. Januar 2021 trat das viel diskutierte "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" – kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) – in Kraft, das Bundestag und Bundesrat am 22. Dezember 2020 verabschiedet hatten. Das ArbSchKG nimmt Änderungen unter anderem am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und am Sozialgesetzbuch (SGB) VII vor. Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung im Arbeitsschutz zu verbessern sowie sichere und faire Arbeitsbedingungen herzustellen. Anstoß zu den Gesetzesänderungen gaben die durch die Corona-Epidemie erneut in die öffentliche Kritik geratenen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, welche die Gesetzesänderung beschleunigten.
„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gesundheitsschutz und zu mehr Anstand in diesem Land. Denn wenn es in unserem Land um Zusammenhalt geht, geht es im Kern auch um den Wert und die Würde der Arbeit.“
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Mindestbesichtigungsquote
Mit dem ArbSchKG werden darüber hinaus staatliche Aufsichtsbehörden zu einer Mindestbesichtigungsquote von Betrieben verpflichtet (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Demnach sollen pro Kalenderjahr mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe durch die Aufsichtsbehörden der Länder aufgesucht und überwacht werden. Bisher war die Besichtigungsdichte dem Ermessen der Aufsichtsbehörden überlassen.